Keine Container-Verladung ohne VGM

Seit dem 1.Juli mĂĽssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden.
Seit dem 1.Juli müssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden. © P.Pospiech

Die neue SOLAS-Richtlinie gilt weltweit und ist zwingend zu beachten!

Die SOLAS-VGM-Richtlinie verpflichtet ab dem 1. Juli 2016 weltweit zur rechtzeitigen Meldung des bestätigten Bruttocontainergewichts (Verified Gross Mass – VGM) an den Reeder. Die Reeder dĂĽrfen nur noch Container mit gemeldetem VGM auf Seeschiffe verladen – Container ohne VGM bleiben im Hafen stehen.

Warum wurde die neue Regelung Solas-VGM eingefĂĽhrt?

Im Januar 2007 strandete das Containerschiff MSC NAPOLI vor der südenglischen Küste. Während der Bergung ließ das Bergungsunternehmen die Container wiegen. Dabei stellte sich heraus, dass viele Container deutlich schwerer waren als in den Ladungspapieren angegeben. Bei einem Container betrug die Gewichtsdifferenz sogar 20 Tonnen. Die Überladung von Containern gefährdet die Stabilität von Schiffen und stellt damit ein hohes Risiko dar. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat daher neue Regelungen zum Wiegen von Containern in Kap. VI Regel 2 des SOLAS-Übereinkommens aufgenommen.
Die Verordnung soll daher den Verlust oder die Bedrohung für das Leben auf See vermeiden, Gefahren für die Umwelt sowie schwere Unfälle und Ladungsverluste auf dem Meer verringern.

Methoden zur Gewichtsbestimmung

Seit dem 1.Juli mĂĽssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden.
Seit dem 1.Juli müssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden. © P.Pospiech

Die Ermittlung der bestätigten Bruttomasse kann auf zwei Arten erfolgen. Hierbei gelten die jeweiligen Regelungen des Landes, in dem der Container final gepackt und verwogen wird. Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.
Bei der Methode 1 wird der vollständig gepackte und verschlossene Container auf einer Wiegestation gewogen. Dafür ist in Deutschland mindestens die Waagenklasse IV erforderlich. Der Container darf auch auf einem Fahrzeug gewogen werden. Das Eigengewicht des Fahrzeugs und die Kraftstoffmenge im Tank sind dann aber vom Gesamtwiegeergebnis abzuziehen. Laut Angaben planen Deutsche Terminals keine eigenen Waagen.
Bei der Methode 2 wird eine Gewichtsaddition von Container-TARA + Ware + Ladungsgegenstände inklusive Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen, durchgeführt. Dabei muss das Leergewicht (TARA) des Containers von der Containertür abgelesen oder aus einer zur Verfügung gestellten Liste übernommen werden. Dies gilt auch bei Angabe des VGM für Leercontainer. Für diese Einzelverwiegung wird mindestens die Waagenklasse III gefordert. Bei den Einzelwerten können Hersteller-/Lieferantenangaben verwendet werden. Eine Überprüfung durch eigene Verwiegung wird empfohlen.
Für die Rechenmethode ist eine Zertifizierung erforderlich. In Deutschland kann der Rechenweg im Rahmen einer laufenden Qualitätszertifizierung (z.B. ISO 9001, ISO 28001 oder AEO) zertifiziert werden.
Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben.

Ăśbermittlung der Bruttogewichte

Der „Shipper“ als derjenige, der den Beförderungsvertrag mit dem Reeder abschließt, muss das bestätigte Bruttocontainergewicht an den Reeder übermitteln. In der Regel ist dies der Spediteur oder Verlader. Akzeptiert werden auch Meldungen von einem beauftragten Vertreter. Rechtlich für die Meldung verantwortlich bleibt aber der Ship-
per. Die Übermittlung der verifizierten Gesamtgewichte VGM an den Reeder kann elektronisch erfolgen. Hierfür wurde eigens durch die SMDG (User Group for Shipping Lines and Container Terminals) eine neue standardisierte Schnittstelle namens „VERMAS“ entwickelt, mit der die Gewichte per EDI an den Reeder gesendet werden können.
Die Reedereien haben ihrerseits ab dem 01. Juli dieses Jahres die Verpflichtung, nur noch Container mit einem VGM auf Seeschiffe zu verladen.

Was passiert, wenn die VGM-Angaben nicht vorliegen?

Seit dem 1.Juli mĂĽssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden.
Seit dem 1.Juli müssen Verlader das verifizierte Bruttogewicht jedes Containers an die Reedereien melden. © P.Pospiech

Wenn das VGM nicht vorliegt, darf der Container nicht verladen werden, denn dies würde die Sicherheit gefährden und gegen bindendes internationales Recht verstoßen. Die Aufsichtsbehörden werden stichprobenartig Kontrollen durchführen und Strafen verhängen.
Die SOLAS-Richtline trat am 01.Juli 2016 weltweit in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde grundsätzlich keine Reederei oder Umschlagsbetrieb einen Container ohne die VGM-Angaben an Bord eines Schiffes verladen. Sollte bei einer Stichprobenkontrolle festgestellt werden, dass die VGM-Angaben nicht zutreffend sein sollten, hat die zuständige Behörde die Möglichkeit, ein Verladeverbot auszusprechen. Neben den zeitlichen Verzögerungen können zusätzlich weitere privatrechtliche und/oder ordnungsrechtliche Konsequenzen entstehen.

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Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen fĂĽr Antriebsmaschinen.