IMO beschließt Reduzierung der CO2-Emissionen

Hapag-Lloyd Containerschiff. © Reederei
Hapag-Lloyd Containerschiff. © Reederei

Weltweites Abkommen verpflichtet Seeschifffahrt zu strengem Klimaschutz

Nach schwierigen Verhandlungen hat die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO in London einer globalen Regelung zum Klimaschutz für die Schifffahrt zugestimmt. Danach soll die Schifffahrt ihre globalen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 mindestens halbieren. Spätestens bis zum Ende des Jahrhunderts sollen alle Schiffe klimaneutral sein und gar kein CO2 mehr ausstoßen.

„Der Entschluss der IMO ist ein bedeutender historischer Schritt. Der Seeverkehr ist damit der weltweit erste Industriesektor mit konkreten und weitreichenden Vorgaben zum Schutz des Klimas. Die deutschen Reeder stehen grundsätzlich hinter dem Ziel, Schiffe möglichst schnell klimaneutral zu betreiben“, sagte Alfred Hartmann, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR).

Die Staaten haben sich zudem auf Zwischenziele geeinigt, wonach Schiffe ihre CO2– Emissionen im Verhältnis zur Transportleistung bis 2030 um mindestens 40 % reduzieren sollen. Bis 2050 soll eine Absenkung um möglichst 70 % erreicht werden.

„Die konkreten in der IMO beschlossenen Schritte sind äußerst ambitioniert. Die Schifffahrt und die Staatengemeinschaft stehen vor der Herausforderung, die CO2– Emissionen zu senken ohne zugleich den notwendigen Seehandel einzuschränken. Wir brauchen eine Innovationsoffensive in Forschung und Entwicklung, vor allem bei alternativen Brennstoffen und Antriebssystemen. Regierungen weltweit müssen gemeinsam mit der Branche arbeiten und finanzielle Ressourcen für diese technologische Revolution bereitstellen“, so Hartmann.

Mit der Annahme der Klimaschutzstrategie setzt die IMO ihre seit Jahrzenten erfolgreiche Arbeit zum Schutz der Meeresumwelt und des Klimas fort. Schon 2013 hatte die IMO verbindliche Effizienzvorgaben zu CO2-freundlichen Schiffsneubauten gemacht sowie klimaschützende Vorgaben zum Betrieb von Handelsschiffen festgeschrieben.

Vorheriger ArtikelHavariekommando: „Wir haben unser Möglichstes getan – Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“
Nächster ArtikelMTU-Motoren aus Indien
Dipl. -Ing. Peter Pospiech
Redaktionsleitung bei VEUS-Shipping.com mit Schwerpunkt Schiffsbetriebstechnik, Transport, Logistik, Schiffahrt, Hafen und dem weitreichenden Thema Umweltschutz sowie gesetzliche Auflagen für Antriebsmaschinen.